Naumburg muss bei der Landtagswahl in 2023 weiterhin zu einem Wahlkreis im Landkreis Kassel gehören

Veröffentlicht am 21.01.2022 in Wahlkreis

Udo Umbach, 1. Stadtrat der Stadt Naumburg

Ein dem Hessischen Landtag vorliegender Gesetzentwurf von CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP sieht vor, die Stadt Naumburg bei der nächsten Landtagswahl im Jahr 2023 einem Wahlkreis in Waldeck-Frankenberg zuzuschlagen. Naumburgs Erster Stadtrat Udo Umbach und der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Stadtparlament Uwe Förster halten dies aus folgenden Gründen nicht für akzeptabel:

- Es gibt keinerlei gewachsene Beziehungen zu dem Wahlkreis "Waldeck-Frankenberg I". Eine historische Grenze, zugleich Landkreisgrenze, trennt Naumburg von dem Wahlkreisgebiet. Rein topographisch liegen zwischen den beiden Gebieten mehr als 1000 Hektar Wald mit einer einzigen Verbindungsstraße. Auch infrastrukturell, sozialräumlich und kulturell gibt es keine Gemeinsamkeiten.

Nicht ohne Grund sieht das Landtagswahlgesetz vor, die Grenzen der Landkreise bei der Wahlkreisbildung nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Die Stadt Naumburg gehört zum Landkreis Kassel und dort zum "Wolfhager Land". Wirtschaftlich, verekehrstechnisch, schulorganisatorisch und verwaltungsmäßig ist Naumburg nach Kassel ausgerichtet. Eine Verschiebung der Stadt in einen Wahlkreis nach Waldeck-Frankenberg berücksichtigt diese Faktoren nicht, sondern orientiert sich ausschließlich an den Bevölkerungszahlen.

Die beabsichtigte Wahlkreiseinteilung trifft den Landkreis Kassel besonders hart und führt zu einer Zersplitterung. Mehr als in der Bundespolitik gibt es in der Landespolitik noch lokale Bezüge. Naumburg hat vielfach mit seinen Nachbarkommunen gemeinsame Interessen, die von lokal verankerten Abgeordneten besser vertreten werden können. Die vorgesehenen Änderungen führen ggf. dazu, dass für Naumburg und seine Nachbargemeinden Wolfhagen und Bad Emstal allein in diesem Teil des Landkreises drei unterschiedliche Wahlkreisabgeordnete zuständig sind.

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